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   LG Erfurt, 01.02.2022 - 8 O 1045/18   

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https://dejure.org/2022,16418
LG Erfurt, 01.02.2022 - 8 O 1045/18 (https://dejure.org/2022,16418)
LG Erfurt, Entscheidung vom 01.02.2022 - 8 O 1045/18 (https://dejure.org/2022,16418)
LG Erfurt, Entscheidung vom 01. Februar 2022 - 8 O 1045/18 (https://dejure.org/2022,16418)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH - C-276/20 (anhängig)

    B

    Auszug aus LG Erfurt, 01.02.2022 - 8 O 1045/18
    Mit Beschluss vom 20.04.2021 hat der abgelehnte Richter entschieden, dass das Ausgangsverfahren ausgesetzt bleibt und der Europäische Gerichtshof in dem anhängigen Verfahren (C-276/20) weiterhin um eine Antwort auf die Fragen aus dem Vorlagebeschluss vom 15.06.2020 ersucht wird.
  • OLG Stuttgart, 01.07.2020 - 16a W 3/20

    Richterablehnung wegen grober Verfahrensfehler in einem Schadensersatzprozess im

    Auszug aus LG Erfurt, 01.02.2022 - 8 O 1045/18
    Die Gründe, die hier zu dem (zweiten) Ablehnungsgesuch geführt haben, sind auch in keiner Weise vergleichbar mit dem Sachverhalt, über den das Oberlandesgericht Stuttgart (Beschluss vom 01.07.2020, Az. 16a W 3/20) zu entscheiden hatte.
  • BGH, 16.01.2014 - XII ZB 377/12

    Verlust des Richterablehnungsrechts: Einlassung der ablehnenden Partei in die

    Auszug aus LG Erfurt, 01.02.2022 - 8 O 1045/18
    Nach der Rechtsprechung des BGH ist das Einlassen in eine Verhandlung iSd § 43 ZPO jedes prozessuale, der Erledigung eines Streitpunktes dienende Handeln der Partei unter Mitwirkung des Richters, das der weiteren Sachbearbeitung und Streiterledigung dient (BGH, NJW-RR 2014, 382, Tz. 20 m.w.N. - zitiert nach beckonline).
  • BGH, 10.04.2018 - VIII ZR 127/17

    Antrag auf Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Stützen

    Auszug aus LG Erfurt, 01.02.2022 - 8 O 1045/18
    Selbst eine vermeintlich fehlerhafte Rechtsmeinung ist - von Fällen einer offensichtlichen Unhaltbarkeit abgesehen - nicht geeignet, eine Ablehnung wegen Befangenheit zu begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 10.04.2018, Az. VIII ZR 127/17, Tz. 6 m.w.N. - zitiert nach juris).
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